Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Belimed AG


1. Anwendungsbereich und Geltung


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen
dem Kunden und derjenigen Belimed-Gesellschaft, welche den Vertrag mit dem Kunden abschliesst
("Belimed").
1.2. Die AGB gelten für die Lieferung von Produkten inkl. Installationsleistungen (die "Produkte") sowie für
Services. Sie gelten für alle Produkte und Services (gemeinsam die "Leistungen"), welche der Kunde von
Belimed bezieht.
1.3. Die AGB gelten für alle bei Belimed bezogenen Leistungen, ohne dass im Einzelfall darauf verwiesen
werden muss. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind wegbedungen.


2. Vertragsabschluss und Vertragsbestandteile


2.1. Offerten von Belimed sind 30 Tage gültig, sofern die Offerte keine andere Gültigkeitsdauer festlegt.
2.2. Ein Vertrag (der "Vertrag") wird wie folgt abgeschlossen: a) entweder durch Annahme einer Offerte von
Belimed oder b) bei Bestellung ohne vorgängige Offerte durch Ausstellung einer Auftragsbestätigung
durch Belimed oder c) durch beidseitige Unterzeichnung einer Vertragsurkunde.
2.3. Ist für die Leistungserbringung durch Belimed eine behördliche Bewilligung vorausgesetzt, so tritt der
Vertrag erst in Kraft, wenn die Bewilligung erteilt worden ist, sofern im Vertrag nichts anderes
vereinbart wurde.
2.4. Angaben in Plänen, Zeichnungen und technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit im
Vertrag ausdrücklich darauf verwiesen wird. Angaben in Prospekten und Katalogen dienen nur
der Orientierung und sind nicht verbindlich.
2.5. Offerten und Projektdokumente sind vertraulich und dürfen vom Kunden ohne Einwilligung von Belimed
nicht an Dritte weitergegeben werden.
2.6. Ein gemäss Ziffer 2.2 abgeschlossener Vertrag geht den AGB vor.


3. Leistungen von Belimed


3.1. Die Leistungen von Belimed sind im Vertrag abschliessend aufgeführt.


4. Pflichten des Kunden


4.1. Der Kunde schafft rechtzeitig die Voraussetzungen dafür, dass Belimed die Leistungen ausführen kann.
Dazu gehören insbesondere der Zugang von Belimed zum Betriebsstandort sowie die Bereitstellung der
Gebäudeinfrastruktur wie Strom, Wasser, Dampf, IT-Netzwerk, etc. sowie (bei Bedarf) Reinigungs- und
Desinfektionsmittel in der erforderlichen Qualität gemäss den technischen Vorgaben von Belimed.
4.2. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, kann Belimed nach schriftlicher Ansetzung einer
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen (einschliesslich Ersatz für entgangenen
Gewinn).
4.3. Der Kunde darf Produkte von Belimed nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwenden. Dazu muss
er vollumfänglich qualifiziertes und geschultes Personal einsetzen und sämtliche regulatorischen
Vorschriften beachten, die mit der Benutzung der Produkte verbunden sind.


5. Termine


5.1. Terminangaben und Lieferfristen gelten lediglich als Richtwerte, sofern sie im Vertrag nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5.2. Falls erforderlich verlängern sich die Termine und Lieferfristen in angemessenem Umfang, falls
Hindernisse auftreten, die Belimed trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann.
Dazu gehören insbesondere das Ausbleiben von Bewilligungen, der Erlass staatlicher
Einfuhrbeschränkungen und ähnlicher Massnahmen sowie bei Vorliegen von höherer Gewalt.

 

6. Preise


6.1. Für die Leistungen bezahlt der Kunde den im Vertrag bezeichneten Preis. Sofern nicht schriftlich anders angegeben,
sind sämtliche Preise für dreissig (30) Tage ab dem Datum des Angebots verbindlich.
6.2. Services werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen von Belimed entschädigt, sofern im
Vertrag nichts anderes vereinbart wird.
6.3. Alle Preise verstehen sich mangels abweichender Vereinbarung netto EXW (Incoterms 2020), ohne
Verpackung und ohne irgendwelche Rabatte oder Abzüge.
6.4. Bei Änderungen der vereinbarten Lieferfristen und -termine durch den Kunden behält sich Belimed das
Recht vor, das Angebot und die Preise anzupassen.
6.5. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss und vor der Lieferung die Kosten von Belimed z.B. für Rohstoffe,
Löhne, Energie, öffentliche Abgaben oder andere von Belimed nicht beeinflussbare Kosten, behält sich
Belimed das Recht vor, einen oder mehrere Zuschläge zu erheben, um diese Erhöhung auszugleichen.


7. Rechnungsstellung und Zahlung


7.1. Zahlungen sind am Domizil von Belimed ohne Abzug von Skonto, Spesen, Abgaben, Gebühren und Zöllen
und dergleichen zu leisten.
7.2. Rechnungen von Belimed sind mit einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen (sofern
nicht anders vereinbart), entweder in Form von Pauschalzahlungen, Teilzahlungen (% erfüllt) oder bei
Lieferung der Geräte an den Betriebsstandort. Bei Überschreitung dieser Frist gerät der Kunde ohne
weitere Mahnung in Zahlungsverzug und schuldet Strafgebühren (Verzugszinsen von 8% pro Jahr,
Kreditsperre und keine weiteren Arbeiten oder Lieferungen).
7.3. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn sich der Versand, der Transport sowie die eventuelle
Montage oder Inbetriebsetzung verzögert aus Gründen, für die Belimed nicht einzustehen hat.
7.4. Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder muss Belimed befürchten, dass der Kunde Zahlungen nicht
begleichen wird, ist Belimed unbeschadet ihrer übrigen Ansprüche berechtigt, die weitere Erfüllung des
Vertrages auszusetzen oder Lieferungen zurückzuhalten, bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen,
respektive Sicherheiten vereinbart sind. Kann diesbezüglich innert angemessener Frist keine Einigung
erzielt werden, kann Belimed vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen (einschliesslich
Ersatz für entgangenen Gewinn).


8. Eigentumsvorbehalt


8.1. Belimed bleibt Eigentümerin der Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Kunden. Solange
dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Produkte nicht verkaufen, belasten oder sonst
darüber verfügen.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von Belimed erforderlich sind,
mitzuwirken; insbesondere ermächtigt der Kunde Belimed, einen Eigentumsvorbehalt in den öffentlichen
Registern am Sitz des Kunden einzutragen. Die dabei anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.


9. Gefahrenübergang und Erfüllungsort


9.1. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt der Gefahrenübergang mit Lieferung EXW (Incoterms 2020).
9.2. Wird der Versand auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die Belimed nicht zu vertreten
hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Von diesem
Zeitpunkt an werden Produkte auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.
9.3. Der Erfüllungsort für Services befindet sich ohne abweichende Vereinbarung am Domizil von Belimed.


10. Transport und Versicherung


10.1. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
10.2. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art ist Sache des Kunden.
10.3. Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind Belimed rechtzeitig bekannt zu
geben.
10.4. Die Versicherung, Verpackung, Entladung und Abwicklung sind in den angegebenen Preisen nicht
enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt.
10.5. Beanstandungen des Kunden im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Kunden
bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu
richten.


11. Leistungsänderungen


11.1. Beide Parteien können Änderungen an den Leistungen beantragen. Wenn solche Änderungen zu
zusätzlichen Kosten oder Aufwendungen führen, behält sich Belimed das Recht vor, die zusätzlichen
Arbeiten zu den aktuellen Preisen in Rechnung zu stellen und der Kunde wird Belimed entsprechend
entschädigen.


12. Prüfung und Abnahme


12.1. Belimed prüft Produkte soweit üblich vor dem Versand. Verlangt der Kunde weitergehende Prüfungen, so
sind diese besonders zu vereinbaren und vom Kunden zu bezahlen.
12.2. Der Kunde prüft Produkte unverzüglich, sofern keine besondere Prüfungsfrist vereinbart wurde. Allfällige
Mängel sind unverzüglich schriftlich innerhalb von 10 Tagen zu rügen. Unterlässt der Kunde dies, gelten
die Produkte als genehmigt.
12.3. Zur Verweigerung der Abnahme berechtigen nur Mängel, welche den Gebrauch eines Produktes
wesentlich beeinträchtigen. Es ist Belimed unter Ansetzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu
geben, solche Mängel zu beheben.
12.4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Sie sind jedoch von Belimed im
Rahmen der Gewährleistung zu beheben.
12.5. Eine besondere Abnahmeprüfung erfolgt nur, wenn sie vertraglich vereinbart oder üblich ist. In diesem Fall
ist die Abnahmeprüfung zu protokollieren.
12.6. In folgenden Fällen gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt: a) wenn eine vereinbarte Abnahmeprüfung am
vereinbarten Termin nicht erfolgt aus Gründen, die Belimed nicht zu vertreten hat; b) wenn der Kunde die
Annahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein; c) wenn der Kunde sich ohne Grund weigert, ein
ordnungsgemäss aufgesetztes Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen, obwohl die Voraussetzungen für die
Abnahme erfüllt sind; d) sobald der Kunde ein Produkt von Belimed nutzt.


13. Prozessvalidierung


13.1. Die Validierung der Produktionsprozesse im Kundenbetrieb gemäss den anwendbaren regulatorischen
Vorschriften obliegt dem Kunden. Dafür erforderliche Leistungsprüfungen führt der Kunde selbstständig
durch. Gegebenenfalls wird Belimed den Kunden bei der Prozessvalidierung im Rahmen eines separaten
Service- oder Validierungsvertrages unterstützen.


14. Software und geistiges Eigentum


14.1. Umfasst ein Produkt Software, so erhält der Kunde daran das nicht ausschliessliche und nicht
übertragbare Recht zur Benutzung der Software für den vertraglich vorgesehenen Zweck (Belimed
SmartHub ist hiervon ausgeschlossen). Für Software von Drittherstellern gelten ausschliesslich deren
Lizenzbedingungen. Vorbehältlich einer besonderen Vereinbarung erstreckt sich das Nutzungsrecht der
Software nicht auf den Sourcecode der Software und dessen selbständige Bearbeitung. Das Kopieren
sowie das Dekompilieren des Sourcecodes sind ausgeschlossen.
14.2. Das geistige Eigentum an Leistungen verbleibt bei Belimed.


15. Gewährleistung


15.1. In dieser Ziffer 15 werden die Gewährleistungspflichten von Belimed bzw. die Gewährleistungsrechte des
Kunden abschliessend geregelt. Sämtliche zusätzliche oder gesetzliche Gewährleistungspflichten oder
Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
15.2. Belimed gewährleistet, dass Produkte die vereinbarten und vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen und
dass Services mit der gebotenen Sorgfalt erbracht werden.
15.3. Für gebrauchte Produkte sowie für Verbrauchs- und Verschleissteile ist die Gewährleistung
ausgeschlossen.
15.4. Die Gewährleistung entfällt, wenn ein Mangel durch den Kunden, durch Dritte oder durch ein zufälliges
Ereignis verursacht oder mitverursacht wurde, insbesondere in folgenden Fällen: nicht sachgemässe
Montage (sofern Belimed diese nicht durchgeführt hat), unzulässige oder unsachgemässe Nutzung
(insbesondere bei Fällen der Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Einsatz von nicht oder
unzureichend ausgebildetem Personal, übermässiger Beanspruchung sowie Verwendung ungeeigneter
Betriebsmittel oder ungeeigneten Zubehörs), unterlassene oder mangelhafte Wartung, unsachgemäss
ausgeführte Reparaturen, Verwendung ungeeigneter Ersatzteile, chemische oder elektrolytische
Einflüsse.
15.5. Der Kunde muss Produkte unmittelbar nach Erhalt prüfen, festgestellte Mängel unverzüglich melden und
umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung treffen. Andernfalls sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
15.6. Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Sie beginnt
mit der Versendung der Produkte. Hat Belimed die Montage übernommen, beginnt die
Gewährleistungsfrist mit der Abnahme. Verzögern sich Versand, Montage oder Abnahme aus Gründen,
die Belimed nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist 18 Monate nach Meldung der
Versandbereitschaft.
15.7. Belimed haftet für die Behebung von Mängeln, die sich aus dem normalen Gebrauch während der
Gewährleistungsfrist ergeben, und haftet nicht für Funktionsstörungen oder Ausfälle, die auf Missbrauch,
Vernachlässigung, Feuer, unregelmässige Stromzufuhr oder Änderungen durch nicht autorisierte
Personen zurückzuführen sind. Auch während der Gewährleistungsfrist muss die vorbeugende Wartung
entsprechend der Maschinennutzung (Zyklen) und den empfohlenen Belimed-Richtlinien durchgeführt
werden, ansonsten ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
15.8. Während der Gewährleistung hat der Kunde Anspruch auf Mängelbehebung. Hat Belimed weder eine
Installationsprüfung durchgeführt noch den Kunden beim Funktionstesten unterstützt und wird das
mangelhafte Produkt auch nicht von Belimed gewartet, so beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf
kostenfreie Lieferung der für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile. Die ersetzten Teile sind auf Kosten
von Belimed an Belimed zurück zu senden.
15.9. Zurückgesandte Ersatzteilegehen in das Eigentum von Belimed über.
15.10. Für behobene Mängel beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beträgt
jedoch in jedem Fall maximal 18 Monate ab Versendung der ursprünglichen Lieferung.
15.11. Ist Belimed nicht in der Lage, einen festgestellten Mangel zu beheben, so ist der Kunde bei
nachgewiesenen Mängeln nach schriftlicher Ansetzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, eine
dem Minderwert entsprechende Preisreduktion zu verlangen oder bei wesentlichen Mängeln, welche den
Gebrauchswert so stark beeinträchtigen, dass dem Kunden die Annahme billigerweise nicht zugemutet
werden kann, vom Vertrag zurück zu treten.
15.12. Die Gewährleistungsrechte des Kunden für Drittprodukte bestehen ausschliesslich gegenüber den
Drittherstellern und richten sich nach deren Gewährleistungsbestimmungen. Belimed schliesst
diesbezüglich jede eigene Gewährleistung aus. Stattdessen nimmt Belimed im Interesse des Kunden die
Gewährleistungsrechte gegenüber den Drittherstellern wahr, soweit dies zielführend und zumutbar ist.


16. Wartung


16.1. Produkte, die regulatorischen Vorschriften unterliegen, sind gemäss den von Belimed definierten
Anforderungen und durch qualifiziertes Personal zu warten, ansonsten erlischt jegliche
Gewährleistung.
16.2. Der Kunde darf nur Originalersatzteile von Belimed verwenden. Werden andere Teile verwendet,
kann die Leistung der Produkte nicht sichergestellt werden und die Gewährleistung wird
ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist für Service- und Reparaturteile beträgt 6 Monate ab dem
Datum der Inbetriebnahme.


17. Rückverfolgbarkeit


17.1. Der Kunde informiert Belimed, wenn er Produkte, welche regulatorischen Vorschriften unterliegen,
weiterverkauft, vermietet oder an einen anderen Standort verlegt. Dabei sind die Identität und die
Geschäftstätigkeit des Empfängers, der neue Standort und die Seriennummer des Produktes
anzugeben.


18. Meldepflicht


18.1. Für Produkte, die regulatorischen Vorschriften unterliegen, hat der Kunde gegenüber den zuständigen
Aufsichtsbehörden eine Meldepflicht gemäss den regulatorischen Vorschriften (z.B. bei Mängeln).
18.2. Der Kunde informiert Belimed über sämtliche meldepflichtigen Ereignisse. Diese Pflicht gilt auch nach
Ablauf der Gewährleistungsfrist.


19. Haftung


19.1. Weitere oder andere als die in Ziff. 15 aufgeführten Ansprüche oder Rechte des Kunden oder Dritter aus
oder im Zusammenhang mit tatsächlichen oder behaupteten Mängeln und/oder Schäden an den
Produkten werden von Belimed ausdrücklich ausgeschlossen, einschliesslich allfälliger Ansprüche auf
Wandelung und/oder Minderung. Belimed haftet gegenüber dem Kunden in keinem Fall für
Folgeschäden, indirekte Schäden, Drittschäden und/oder Schadenersatz oder Aufwendungsersatz
jeglicher Art, wie z.B. für Betriebsunterbrüche, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn,
Finanzierungskosten, Verlust von Daten und Informationen sowie indirekte Folgeschäden. Der
Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen Belimed nach dem Produkthaftungsgesetz oder in
Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet.
19.2. Der Kunde ersetzt Belimed sämtliche Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde
regulatorische Vorschriften nicht einhält und dass Belimed als Folge davon von Dritten (inkl. Behörden) in
Anspruch genommen wird.


20. Höhere Gewalt


20.1. Bei höherer Gewalt handelt es sich um Ereignisse, auf welche die Parteien keinen Einfluss haben und
die nicht voraussehbar sind. Als Anwendungsfälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Störungen der
öffentlichen Stromversorgung, der Kommunikationsinfrastruktur sowie der Transportwege, staatliche
Massnahmen, Viren- oder Hackerangriffe, Feuer, ausserordentliche Witterungsbedingungen, Nuklearund
Chemieunfälle, Erdbeben, Krieg, Terrorangriffe, Streik und Sabotage.
20.2. Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt daran gehindert, ihre vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise zu
erfüllen, so ist die betroffene Partei von ihrer Haftung wegen Nichterfüllung befreit, solange der Zustand
höherer Gewalt andauert.
20.3. Bei andauernder höherer Gewalt von mehr als drei Monaten kann jede Partei den Vertrag rückwirkend ab
dem Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt auflösen. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen
sind zu entschädigen.
21. Schlussbestimmungen
21.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform
und Unterzeichnung durch beide Parteien.
21.2. Der Kunde hat kein Recht zur Verrechnung, sofern seine Ansprüche nicht schriftlich von Belimed
anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.
21.3. Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen eines Vertrags hebt die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht auf. Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall, die ungültige oder
anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche der
aufgehobenen Bestimmung in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommt.
21.4. Ein Vertrag untersteht ausschliesslich dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der
Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf und des Bundesgesetzes über
das Internationale Privatrecht.
21.5. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag sind die Gerichte am Sitz derjenigen
Belimed-Gesellschaft zuständig, die mit dem Kunden den Vertrag abgeschlossen hat.